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UnionStahl



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Qualität

Oberflächenbeschaffenheit

Auszug aus Oberflächennorm EN 10163-2

Anforderungen an die Ausbesserungen

Klasse A

Größte zulässige Tiefe von Unvollkommenheiten [Maße in mm]
Nenndicke des Erzeugnisses [t] Größte zulässige Tiefe der Unvollkommenheiten
3 ≤ t < 8 0,2
8 ≤ t < 25 0,3
25 ≤ t < 40 0,4
40 ≤ t < 80 0,5
80 ≤ t < 250 0,7
250 ≤ t ≤ 400 1,3

 

Ungänzen, mit Ausnahme von Rissen, Schalen und Schalenstreifen (siehe 6.2.1.2.3), deren Tiefe zwar die in Tabelle 1, nicht aber die in Tabelle 2 genannten Grenzen überschreitet, brauchen nicht ausgebessert zu werden, wenn die Summe der beeinflussten Zonen nicht mehr als 5 % der geprüften Oberflächenseite beträgt.

In diesem Falle ist eine Oberflächenzone mit einer unter den Unvollkommenheiten verbleibenden Dicke, die kleiner als die in EN 10029 und EN 10051 festgelegte Mindestdicke ist, von höchstens 2 % der geprüften Oberflächenseite zulässig.

Größte zulässige Tiefe von Ungänzen [Maße in mm]
Nenndicke des Erzeugnisses [t] Größte zulässige Tiefe der Ungänzen
3 ≤ t < 8 0,4
8 ≤ t < 25 0,5
25 ≤ t < 40 0,6
40 ≤ t < 80 0,8
80 ≤ t < 150 0,9
150 ≤ t ≤ 250 1,2
250 ≤ t ≤ 400 1,5

 

Ungänzen, deren Tiefe die in Tabelle 1 genannten Grenzen, aber nicht die Grenzen nach Tabelle 2 überschreitet, bei denen jedoch die beeinflusste Zone mehr als 5 % der geprüften Oberflächenseite beträgt, müssen ausgebessert werden.

Ungänzen, deren Tiefe die in Tabelle 2 genannten Grenzen überschreitet, sind unabhängig von ihrer Anzahl auszubessern.

Ungänzen, wie Risse, Schalen und Schalenstreifen, die im Allgemeinen tief und scharf sind und daher die Verwendbarkeit des Erzeugnisses beeinträchtigen, sind unabhängig von ihrer Tiefe und Anzahl stets auszubessern.

Klasse B

Es gelten die Anforderungen [von Klasse A], jedoch darf die verbleibende Dicke unter Ungänzen oder an durch Schleifen ausgebesserten Zonen das in den Europäischen Normen für die Maßanforderungen festgelegte untere Grenzabmaß der Dicke nicht unterschreiten.


Ausbesserungsverfahren

Schleifen

Der Hersteller darf die gesamte Oberfläche durch Schleifen bis zu der in den Europäischen Normen für die Maßanforderungen festgelegten Mindestdicke ausbessern.

Fehler können durch Schleifen unter folgenden Bedingungen ausgebessert werden.

Klasse A

Größte zulässige Tiefe geschliffener Zonen für höchstens 15 % der geprüften Oberflächenseite [Maße in mm]
Nenndicke des Erzeugnisses [t] Zulässige Unterschreitung des unteren Grenzabmaßes der Dicke nach EN 10029 und EN 10051 bei geschliffenen Zonen
3 ≤ t < 8 0,3
8 ≤ t < 15 0,4
15 ≤ t < 25 0,5
25 ≤ t < 40 0,6
40 ≤ t < 60 0,7
60 ≤ t ≤ 80 0,8
80 ≤ t ≤ 150 1,0
150 ≤ t ≤ 250 1,2
250 ≤ t ≤ 400 1,4

 

Größte zulässige Tiefe geschliffener Zonen für höchstens 2 % der geprüften Oberflächenseite [Maße in mm]
Nenndicke des Erzeugnisses [t] Zulässige Unterschreitung des unteren Grenzabmaßes der Dicke nach EN 10029 und EN 10051 bei geschliffenen Zonen
3 ≤ t < 8 0,4
8 ≤ t < 15 0,5
15 ≤ t < 25 0,7
25 ≤ t < 40 0,9
40 ≤ t < 60 1,1
60 ≤ t ≤ 80 1,3
80 ≤ t ≤ 150 1,6
150 ≤ t ≤ 250 1,9
250 ≤ t ≤ 400 2,2

 

Wenn die Tiefe der geschliffenen Zone kleiner ist als in Tabelle 3 angegeben, ist eine Oberflächenzone mit einer unter der geschliffenen Zone verbleibenden Dicke, die kleiner als die in EN 10029 und EN 10051 festgelegte Mindestdicke ist, von höchstens 15 % der geprüften Oberflächenseite zulässig.

Wenn die Tiefe der geschliffenen Zone die in Tabelle 3 angegebenen Grenzen überschreitet, aber kleiner ist als in Tabelle 4 angegeben, darf die Summe aller geschliffenen Zonen unterhalb der zulässigen Mindestdicke auf einer Seite des Erzeugnisses höchstens 2 % der geprüften Oberflächenseite betragen. Bei Erzeugnissen mit einer Oberfläche über 12,5 m² dürfen sie im Einzelnen nicht größer als 0,25 m² sein.

Für die verbleibende Dicke an der Stelle zweier auf beiden Seiten des Erzeugnisses einander gegenüberliegender Schleifzonen gelten die Anforderungen nach Tabelle 4.

Klasse B

Die verbleibende Dicke an durch Schleifen ausgebesserten Zonen darf die in den entsprechenden Europäischen Normen für die Maßanforderungen festgelegte zulässige Mindestdicke nicht unterschreiten.

Schweißen

Die folgenden Bedingungen gelten für das Ausbessern durch Schweißen von Fehlern, die nicht durch Schleifen nach den Angaben [im Absatz Schleifen] beseitigt werden können.

Untergruppe 1

Die einzelne Schweißzone darf höchstens 0,125 m² und die Summe aller Schweißzonen höchstens 0,125 m² oder höchstens 2 % der geprüften Oberflächenseite betragen; dabei gilt jeweils der größere der beiden genannten Werte.

Schleifstellen und Schweißzonen, die in einem Abstand voneinander getrennt liegen, der kleiner als ihre durchschnittliche Breite ist, sind bei der Ermittlung der beeinflussten Zone als eine Fläche zu werten.

Untergruppe 2

Das Ausbessern durch Schweißen ist nur nach entsprechender Vereinbarung bei der Bestellung zulässig. In diesem Fall können von [Untergruppe 1] abweichende Bedingungen festgelegt werden.

Untergruppe 3

Das Ausbessern durch Schweißen ist nicht erlaubt.